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Allgemeine Geschäftsbedingungen und Schulungsvertrag
Mit einer Bestellung oder der Übersendung der Schulungsanmeldung durch den Teilnehmer oder
dessen Arbeitgeberkommt der Vertrag zu den nachstehenden Bedingungen zwischen LogIn S&C GmbH, Servatiusstraße 48, 53129 Bonn (nachstehend LogIn) genannt
und dem BESTELLER zustande.
§ 1 Vertragsgegenstand
1. LogIn bietet auf der Grundlage dieser Bedingungen und jeweils aktualisierter Schulungsprogramme
die Organisation und Durchführung von Schulungsveranstaltungen an. Bei Bestellungen bestätigt
LogIn den jeweils gewünschten Schulungstermin schriftlich und mit Bezugnahme auf diese Bedingungen.
2. Inhalt, Dauer und Kosten der jeweiligen Schulungsveranstaltung ergeben sich aus der einschlägigen
Kursbeschreibung des gültigen Schulungskatalogs. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass für
eine erfolgreiche Teilnahme an den angebotenen Kursen Grundvoraussetzungen bei dem BESTELLER
vorliegen müssen. Diese notwendigen Grundvoraussetzungen werden in jeder Kursbeschreibung des gültigen Schulungskatalogs oder im Internet auf der Homepage unter: www.login-gmbh.de angeführt.
3. Es wird klargestellt, dass im Hinblick auf die individuellen Fähigkeiten der BESTELLER für einen erfolgreichen Abschluss des Kurses keine Gewähr übernommen werden kann. § 2 Leistungserbringung
1. Die Kurse werden in den modern eingerichteten Schulungsräumen von LogIn unter Zurverfügung-
stellung der üblichen Medien durchgeführt. Den BESTELLERn werden begleitende Schulungsunterlagen
übergeben, die nach Abschluss der Schulungsveranstaltung in das Eigentum des Bestellers übergehen.
2. Am ersten Tag der jeweiligen Schulungsveranstaltung beginnen die Kurse um 10:00 Uhr. Die Schulungsleistungen werden bei mehrtägigen Schulungsveranstaltungen ab dem 2.Tag während der Arbeitszeit von 9 bis 16 Uhr erbracht.
3. Für alle Kurse gilt eine Mindesteilnehmerzahl von 3 Personen. Die Anmeldung des BESTELLERs wird ausdrücklich unter dem Vorbehalt bestätigt, dass die Mindestteilnehmerzahl erreicht wird. LogIn wird den BESTELLER bei Nichterreichung der Mindestteilnehmerzahl unverzüglich benachrichtigen. Bei Nicht-
durchführung der Schulung wird die Kursgebühr, sofern sie bereits bezahlt ist, zurückerstattet. Für
zusätzliche Aufwendungen des BESTELLERs haftet LogIn für den Fall des Nichterreichens der Teilnehmerzahl nicht, es sei denn, dies ist von LogIn aufgrund grob fahrlässigen Verhaltens zu vertreten.
4. Mit der Anmeldung kommt der Schulungsvertrag zwischen LogIn und dem BESTELLER zustande.
Die Anmeldung zu einer Schulungsveranstaltung hat schriftlich unter genauer Bezeichnung des Kurses
und der Terminangabe zu erfolgen. LogIn wird die Anmeldung dem BESTELLER schriftlich bestätigen.
5. Die Kursgebühr ist 7 Tage vor Kursbeginn fällig und auf eines der Konten von LogIn unter der Angabe
des Kurses zu überweisen. In dieser Kursgebühr sind die Schulungsunterlagen inbegriffen. Die Kurs-
gebühr versteht sich netto zzgl. gesetzliche Mehrwertsteuer.
§ 3 Kündigung
1. Der BESTELLER kann von dem Schulungsvertrag zwischen dem 14. und dem 4. Tag vor Beginn der
Schulung zurücktreten, hat jedoch in diesem Fall LogIn den Schaden zu ersetzen, der LogIn durch diesen
Rücktritt entstanden ist, sofern der Rücktritt nicht durch ein schuldhaftes Verhalten von LogIn verursacht
worden ist. LogIn hat im Falle eines Rücktritts auf Grundlage dieser Ziffer das Recht, vom BESTELLER
50% der Kursgebühr als Schaden ersetzt zu verlangen, sofern der Besteller nicht nachweist, dass der
Schaden geringer ist. Gelingt es LogIn, den Kursplatz des kündigenden BESTELLERs mit einem auf
der Reserveliste stehenden Interessenten zu besetzen, so hat der BESTELLER nur den Verwaltungs-
aufwand zu tragen. §§ 621, 627 BGB gelten nicht.
2. Tritt der BESTELLER innerhalb der letzen 4 Tage vor Beginn der Schulungsveranstaltung von dem
Schulungsvertrag zurück, so ist die Kursgebühr als Schadensersatz in voller Höhe zu zahlen, sofern der
BESTELLER nicht nachweist, dass der Schaden geringer ist. Es gilt § 3 Ziffer 1 Satz 3 und Satz 4.
3. Erscheint der BESTELLER nicht zum Kurs, ohne dass der Vertrag nach § 3 Ziffer 1 oder Ziffer 2
gekündigt worden ist, wird die Kursgebühr nicht zurückerstattet, sondern ist als Schadensersatz in voller
Höhe zu Zahlen, sofern der BESTELLER nicht nachweist, dass der Schaden geringer ist. Es gilt § 3 Ziffer
1 Satz 3 und Satz 4.
4. Bis zum 14. Tag vor Beginn der Schulungsveranstaltung darf der BESTELLER kostenfrei von der
Schulung zurücktreten. Eine bereits entrichtete Kursgebühr wird dem Besteller erstattet.
5. Eine Kündigung bedarf stets der Schriftform.
§ 4 Haftung
LogIn übernimmt die Gewähr für die ordnungsgemäße Durchführung der Schulungsveranstaltung.
Etwaige Schadensersatzansprüche des BESTELLERs auf Ersatz eines unmittelbaren oder mittelbaren
Schadens sind dem Grunde und der Höhe nach ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden ist auf ein
grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten von LogIn zurückzuführen. Ist der Schaden auf eine
Verletzung wesentlicher Kardinalpflichten des jeweiligen Schulungsvertrags zurückzuführen, haftet
LogIn auch für einfache Fahrlässigkeit. § 5 Sonstiges
1. In diesem Vertrag sind sämtliche Rechte und Pflichten der Vertragsparteien geregelt. Änderungen
sind nur in Schriftform und unter Bezugnahme auf diesen Vertrag wirksam und beiderseitig zu unter-
zeichnen.
2. Soweit der BESTELLER Vollkaufmann ist, wird als Gericht des ersten Rechtszuges für Streitigkeiten
aus diesem Vertrag das Amtsgericht Bonn vereinbart.
3. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages nicht rechtswirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit
durch einen späteren Umstand verlieren oder sollte sich in diesem Vertrag eine Lücke herausstellen, so
wird hierdurch die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Vertragsbestimmungen oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung gelten, die,
soweit möglich, dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt haben würden, sofern sie
diesen Punkt bedacht hätten.
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